Punkteabbau durch Fahreignungsseminare

Blitzer und Radarfallen sind der natürliche Feind derjenigen Autofahrer, die häufig die Geschwindigkeit überschreiten. Als gängiger Anlass wird der Weg zur Arbeit oder zu einem Termin beschrieben. Rein statistisch gesehen, bleibt es aber bei regelmäßigen Verstößen gegen die Verkehrsregeln nicht aus, dass diese Fahrer geblitzt oder von der Polizei angehalten werden. Folge: Bußgeld, manchmal in Kombination mit Punkten in Flensburg.

Passiert dies häufiger, kann das Punktekonto derart anwachsen, dass irgendwann der Verlust des Führerscheins droht. Der Verkehrsausschuss des Bundestages hat hierfür jedoch Abhilfe in Form von Fahreignungsseminaren geschaffen, mit denen Autofahrer durch ihre freiwillige Teilnahme Punkte abbauen können.

Die Idee hinter den Fahreignungsseminaren

Grundsätzlich werden diese Seminare für Fahrer angeboten, die im Verkehr häufiger auffällig werden als andere Verkehrsteilnehmer. Wer vier oder fünf Punkte in Flensburg hat, kann zwei dieser Punkte durch eine aktive Teilnahme an einem solchen Seminar tilgen. Diese Möglichkeit besteht einmal alle fünf Jahre. Die Idee dahinter ist simpel: Nimmt sich ein Fahrer die Zeit, an einem solchen Seminar teilzunehmen, so kann sein Fahrverhalten positiv beeinflusst werden. Mitunter mehr, als alleinig durch Strafen wie Punkte, Bußgeld und gegebenenfalls der Führerscheinentzug. Entsprechend geht es hierbei um das Potenzial, die Gefahren für die Teilnehmer des Seminars sowie andere Verkehrsteilnehmer langfristig und produktiv statt restriktiv zu senken. Inhaltlich wird diese Möglichkeit von Verkehrsexperten als ähnlich sinnvoll für die Verkehrssicherheit eingestuft wie das Flensburger Punktesystem.

Ursprünglich sah der Verkehrsausschuss des Bundestages die Möglichkeit, Punkte durch Fahrtrainings abzubauen, in seinen Planungen zur Reform des Verkehrszentralregisters gar nicht mehr vor. Diese Situation wandelte sich im Rahmen einer Anhörung, in der der Deutsche Verkehrssicherheitsrat, der ADAC und weitere Verkehrsexperten sich gegenüber dem Verkehrsausschuss deutlich dafür aussprachen, diese Möglichkeit als konstruktive Verkehrsförderungsmaßnahme beizubehalten. Entsprechend begrüßten diese Gruppen die Einigung, die sich hierbei abzuzeichnen scheint.

(Quelle: DVR)